Ab 01. Januar 2021 Neuerungen bei der Führerscheinklasse A2

Januar 2021


Ab dem Januar 2021 gibt es eine Änderung bei den Anforderungen an das Prüfungsfahrzeug für die Klasse A2:


Motorleistung mindestens 20 kW, jedoch nicht mehr als 35 kW,

 

Verhältnis Leistung/Leermasse von nicht mehr als 0,2 kW/kg,

 

mit Verbrennungsmotor Hubraum mindestens 250 cm³,

 

mit Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mindestens 0,15 kW/kg.

 

Das bedeutet für die Ausbildung, dass auch kleinere Motorräder eingesetzt werden können und dürfen, was speziell Fahrschülern mit einer kleineren Körpergröße zugutekommen wird.