Aktuelle Preistafel
(gem. §32 Fahrlehrergesetz)
Gültig bis zum 30. September 2026
| Klasse | B | BE | A1 - A2 - A | A1 - A2 - A | A2S - AS | B 196 | B 96 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ersterteilung | Erweiterung | Ersterteilung | Erweiterung | Stufenregelung | |||
| Grundbetrag | 490,00 | 100,00 | 490,00 | 390,00 | 100,00 | 850,00 | 575,00 |
| Lehrmaterial | 100,00 | 100,00 | 100,00 | ||||
| Fahrstunde | 58,00 | 63,00 | 63,00 | 63,00 | 63,00 | ||
| Überlandfahrt | 68,00 | 73,00 | 73,00 | 73,00 | |||
| Autobahnfahrt | 68,00 | 73,00 | 73,00 | 73,00 | |||
| Beleuchtungsfahrt | 68,00 | 73,00 | 73,00 | 73,00 | |||
| Theoretische Prüfung | 55,00 | 55,00 | 55,00 | ||||
| Praktische Prüfung | 135,00 | 135,00 | 150,00 | 150,00 | 150,00 |
Ersterteilung = es ist noch kein Führerschein vorhanden
Erweiterung = es gibt schon einen Führerschein (egal welcher Fahrerlaubnisklasse)
Stufenregelung = es gibt seit mindestens zwei Jahren einen Motorradführerschein der kleineren Motorrad-Fahrerlaubnisklasse
- Alle Preise in EURO und incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Fahrstunde zu je 45 Minuten.
- Durch die Kombination mehrerer Fahrerlaubnisklassen oder durch den Vorbesitz einer Fahrerlaubnis oder durch eine andere Erteilungsart, wie z.B. Umschreibung oder Wiedererteilung, kann sich ein anderer Grundbetrag ergeben.
- Je nach zuständiger Fahrerlaubnisbehörde werden die dort anfallenden Gebühren durch die Fahrschule in Rechnung gestellt oder durch die Behörde selbst (ab 45,10€). Die Kosten variieren je nach Art der Erteilung (Ersterteilung, Erweiterung usw.) und nach Landkreis in dem der Wohnsitz gemeldet ist.
- Die anfallenden Prüfgebühren werden durch den TÜV separat in Rechnung gestellt. (Theorieprüfung 24,99€, praktische Prüfung je nach der beantragten Klasse von 129,83 bis 162,67€).
- Die Kosten für das Passbild, den Sehtest und den Erste-Hilfe-Kurs, sind vom jeweiligen Anbieter abhängig.
