FAQs

  Du hast eine Frage? Wir helfen Dir gerne weiter.
  • Wann bzw. wie früh darf ich meine Führerscheinausbildung beginnen?

    Sechs Monate vor Erreichen des für die Fahrerlaubnisklasse benötigten Mindestalters darfst Du mit der Ausbildung beginnen.

  • Welche Unterlagen benötige ich für meinen Führerscheinantrag?

    Für Deinen Antrag bei der Führerscheinstelle benötigst Du folgende Unterlagen:

    - einen Erste Hilfe-Lehrgang (bei einer Ersterteilung)

    - ein aktuelles biometrisches Passfoto

    - einen aktuellen Sehtest

    - eine Kopie Deines Personalausweises

    - ggf. eine Kopie des vorhandenen Führerscheins 

  • Kann ich mich anmelden bevor ich alle Unterlagen beisammen habe?

    Klar! Allerdings sollten die Unterlagen zeitnah abgegeben werden, denn die Bearbeitung bei der Führerscheinstelle wird auch einige Zeit in Anspruch nehmen. So kann dann die Ausbildung parallel zur Bearbeitung laufen 

  • Welche Anforderungen muss meine Begleitperson für das "begleitete Fahren mit 17" mitbringen (BF17)?

    Die Begleitpersonen:

    - müssen mind. 30 Jahre alt sein

    - müssen mind. 5 Jahre den Führerschein der Klasse B besitzen

    - dürfen max. einen Punkt in Flensburg haben

  • Wann kann ich mit meiner Ausbildung beginnen.

    Wenn du dich bei uns angemeldet hast, erhältst ein paar Tage später von uns eine Rechnung über den Grundbetrag, das Lehrmaterial und, wenn nötig, über die Gebühren für die Führerscheinstelle.

    Sowie der Rechnungsbetrag bei uns eingegengen ist, wird das Lehrmaterial aktiviert und du kannst ab dann an den theoretischen Unterrichten teilnehmen.

  • Ab wann kann ich Fahrstunden nehmen?

    Wenn du deine Theorieprüfung erfolgreich abgelegt hast.


    (Ausnahme: Es ist auch möglich früher mit den Fahrstunden zu beginnen. Dazu müssen bei uns Kapazitäten frei sein, du solltest schon etwa die Hälfte der vorgeschriebenen Theoriestunden absolviert haben und der "Papierkram" sollte erledigt sein.)

  • Wie früh darf ich meine theoretische und praktische Prüfung ablegen?

    Die theoretische Prüfung darf drei Monate vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden, die praktische einen Monat vorher.

  • Führt die Fahrschule Leier sogenannte Aufbauseminare für Fahranfänger (ASF) durch?

    Ja, diese führen wir durch. Allerdings werden uns die Teilnehmer über einen Verteilerkreis zugewiesen. Für mehr Informationen ruft uns bitte an oder schreibt uns eine Nachricht. Wir werden Euch dann weiterhelfen.

  • Benötige ich eigene Motorradbekleidung?

    Ja, es dient deiner Sicherheit, deswegen benötigst folgende Bekleidung bei den Motorradfahrstunden:


    • Motorradhelm
    • Motorradjacke (mit Rückenprotektor)
    • Motorradhose
    • Motorradschuhe / -Stiefel (knöchelhoch)
    • Motorradhandschuhe